CDU-Fraktion begrüßt Öffnung der Gastronomie

... aber hätte sich mehr gewünscht

Zur heutigen Entscheidung des Kabinetts zur Änderung der 5. Eindämmungsverordnung erklärt der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Siegfried Borgwardt:

„Die CDU-Landtagsfraktion hat sich in ihrer heutigen Sitzung zum Entwurf einer Verordnung zur Änderung der 5. Eindämmungsverordnung verständigt. Die CDU-Fraktion begrüßt, dass nahezu fast alle Forderungen der Fraktion aufgenommen worden sind. Gaststätten können nunmehr ab dem 18. Mai unter bestimmten Auflagen öffnen. Wir begrüßen, dass ab dem 22. Mai lediglich die Anzeigenpflicht zur Öffnung gilt. Das Kabinett hat in seiner Verordnung zwar wichtige und richtige Lockerungen auf den Weg gebracht, aber für den Zeitraum vom 18. – 21. Mai  wurden weitere Hürden aufgebaut. So können Betreiber von Speisegaststätten nur mit Genehmigung und unter Einhaltung strenger Auflagen in diesem Zeitraum öffnen. Die zuständigen Landkreise oder die zuständigen kreisfreien Städte müssen hierzu ein vom Betreiber vorgelegtes Hygienekonzept im Einzelfall genehmigen und ein Sicherheitskonzept erstellen. Diese Vorgaben zur Öffnung der Gastronomie gehen an der Praxis vorbei und sind schwer umsetzbar. Betreibern und Landkreisen ist es damit schwer möglich bzw. nahezu nicht möglich, die Vorgaben innerhalb von drei Werktagen umzusetzen.“

 

Die von der Landesregierung beschlossene und unterzeichnete Verordnung zur Änderung der Fünften Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt finden Sie hier: www.sachsen-anhalt.de.