Sachsen-Anhalt hat im Kampf gegen die Ausbreitung des Corona-Virus mit der heute vom Kabinett beschlossenen 7. Eindämmungsverordnung, die am 2. Juli in Kraft tritt, einige Lockerungen für die Bevölkerung präzisiert.
Demnach werden fachkundig organisierte Feiern nicht erst ab 31. August sondern bereits am 29. August in geschlossenen Räumen mit bis zu 500 Personen ermöglicht. Bei den generell empfohlenen Veranstaltungen im Außenbereich bleibt […]